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Sichtweiten

Das Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen dient der Verkehrssicherheit. Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen sind dazu verpflichtet, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- beziehungsweise den Wegraum ragen, laufend zurück zu schneiden.

Weitere Informationen finden Sie im folgenden Merkblatt:

Merkblatt Sichtweiten [pdf, 333 KB]