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Baugesuche

Eine Baubewilligung ist erforderlich für die Errichtung, Änderung und Nutzung von Bauten und Anlagen sowie die Beseitigung von Gebäuden in Kernzonen (§ 309 PBG). 

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Baugesuchsunterlagen

Für Bauvorhaben sind in der Regel folgende Pläne und Unterlagen erforderlich (§ 3 BVV)

In den Plänen sind abzubrechende Teile gelb und neue Teile rot anzulegen (§ 4 BVV).

Je nach Art und Lage des Bauvorhabens sind weitere Unterlagen notwendig (§ 5 BVV).

Das Baugesuch und sämtliche Unterlagen sind zu datieren und von der Bauherrschaft, dem Grundeigentümer und dem Projektverfasser zu unterzeichnen (§ 6 BVV).

Sämtliche Gesuchsunterlagen sind anschliessend dem Bauamt Dinhard einreichen.

Die folgenden Bestimmungen bilden immer intergrierender Bestandteil jeder Baubewilligung:  Allgemeinen Bestimmungen und Hinweise zur Baubewilligung

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