Navigieren in Dinhard

Abmeldung

Sie sind von Dinhard in eine andere Schweizer Gemeinde gezogen und wollen sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen abmelden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder Online erfolgen.

Wegzug ins Ausland

Haben Sie im Ausland eine neue Heimat gefunden? Bitte beachten Sie folgendes:

  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (ca. 2 Monate vor Abreise)
  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Amt für Militär und Zivilschutz betreffend Auslandurlaub
  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Einwohnerkontrolle Dinhard
  • die Abmeldung muss zwingend persönlich der Einwohnerkontrolle gemeldet werden
open positions