Dauernde Verkehrsanordnung Parkfelder Büelstrasse
Auf Antrag der Gemeinde Dinhard hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Büelstrasse,
Ab Ebnetstrasse bis Kurvenbeginn (ca. 220 m)
Markierung von 17 Längsparkfeldern.
Verfügende Stelle: Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise: Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinde Dinhard, 28. Juni 2024
Weitere Informationen: Situationsplan geplante Parkfelder, Büelstrasse [pdf, 134 KB]