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Vertrag über die Nachführung der amtlichen Vermessung, Genehmigung

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 99 vom 28. Mai 2024 gestützt auf § 15 der kantonalen Vermessungsordnung den Vertrag über die amtliche Vermessung mit den Nachführungsgeometern Niklaus Manser und Stefanie Meile sowie Jost Schnyder als stellvertendender Geometer, alle patenierte ingenieur-Geometer der Ingesa AG, Andelfingen, genehmigt.

Planauflage: Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte  Gemeinderatsbeschluss können nach erfolgter Publikation während 10 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Dinhard, Welsikerstrasse 4, 8474 Dinhard, während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Rechtsbehelfe: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Bezirk Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizule-gen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrats sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

8474 Dinhard, 21. Juni 2024                                           
DER GEMEINDERAT